Anmeldung für Kinder von TUM-Angestellten

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Informationen für Mitarbeiter/-innen der Technischen Universität München (TUM) zur Anmeldemöglichkeit bei den Kindertageseinrichtungen der Studentischen Eltern-Kind-Initiativen e.V.

Grundvoraussetzung für die Aufnahme

  • Anstellung eines Elternteils an der TUM (nicht Klinikum!) als wissenschaftliche/-r oder nichtwissenschaftliche/-r Mitarbeiter/-in mit mindestens 19 Std./Woche, ein Elternteil ist Auszubildene/-r an der TUM oder Mitgliedschaft eines promovierenden Elternteils in der TUM Graduate School (ohne Imma).

  • Zu Beginn der Betreuung in der Kindertageseinrichtung muss das Arbeitsverhältnis oder das Ausbildungsverhältnis an der TUM noch mindestens sechs Monate bestehen. Dies ist zum Zeitpunkt der Aufnahme auf die Warteliste sowie bei der Vertragsunterzeichnung durch die Beschäftigten zu belegen.

  • Endet das Arbeits- oder Ausbildungsverhältnis im Betreuungszeitraum, ist der Besuch der Einrichtung nur bis zum Ende des Betreuungsjahres möglich.

  • Zustätzlich müssen die Eltern der jeweiligen Konzeption und der Einrichtungsordnung zustimmen (bei der Kinderkrippe Pfifferlinge außerdem der Mitgliedschaft in der Studentische Elterninitiative Pfifferlinge e. V.).

Aufnahmemöglichkeit besteht in folgenden Einrichtungen

Datenschutz

Unsere Datenschutzerklärung finden Sie unter:

https://www.stwm.de/?id=dse-binfo-27

Anmeldeverfahren

  • Anmeldung ist erst nach Geburt des Kindes möglich.

  • Aufnahme in die Kita ist ab 0 Jahren möglich.

  • Mit diesem Anmeldeformular (erhältlich auch bei TUM.family, Kontakt siehe unten) können Sie Ihr Kind für eine 5-Tage-Betreuung anmelden. Tägliche Buchungszeiten sind dann bei Vertragsabschluss wählbar.

  • Bitte senden Sie das Anmeldeformular zusammen mit den erforderlichen Unterlagen (Nachweis des Beschäftigungsverhältnis an der TUM; Geburtsurkunde) entweder per mail an smk@stwm.de oder an folgende Adresse:


    Studierendenwerk München Oberbayern
    Studieren mit Kind
    Sekretariat
    Leopoldstr. 15
    80802 München
     

  • Nach Eingang und Prüfung der Anmeldung erhalten Sie per Email eine Bestätigung der Anmeldung.

  • Eine Rückmeldung, ob noch Interesse am Platz besteht, muss einmal jährlich erfolgen. Dazu versendet das Studierendenwerk München Oberbayern jeweils im Dezember eine durch ein Computersystem automatisch generierte E-Mail an die im Aufnahmeformular hinterlegten E-Mail Adressen der Eltern mit der Bitte um Rückmeldung. Aufgrund des großen Verteilers kann diese E-Mail je nach angegebenem Mailprogramm u.U. auch im SPAM-Ordner landen. Wenn im Laufe des Dezembers keine Aufforderung zur Rückmeldung per E-Mail erfolgt, ist das Studierendenwerk München Oberbayern, Abt. Studieren mit Kind, umgehend zu kontaktieren. Erfolgt keine Rückmeldung innerhalb der in der E-Mail genannten Frist, wird das Kind von der Warteliste gestrichen.

 

Platzvergabe

Die Platzvergabe erfolgt durch die Leitung der Kinderbetreuungseinrichtung analog des Wartelistenplatzes nach folgenden, mit der TUM vereinbarten Dringlichkeitsstufen:

Stufe 1: Vorrangig berücksichtigt werden Kinder, deren Eltern beide gemäß den Grundvoraussetzungen an der TUM beschäftigt sind oder Kinder, deren personensorgeberechtigter Elternteil alleinerziehend ist. (Als Alleinerziehend können wir Sie nur führen, wenn Sie ein sogenanntes Negativ-Attest des Jugendamts vorlegen.) Die Dringlichkeitsstufe findet nur Anwendung, wenn beide an der TUM beschäftigten Elternteile oder der alleinerziehende Elternteil spätestens 3 Monate nach Beginn der Betreuung/Eingewöhnung des Kindes das aktive Arbeitsverhältnis an der TUM wieder aufnehmen. Das wird zum Zeitpunkt der Platzvergabe geprüft. Ist dies nicht der Fall, findet Dringlichkeitsstufe 2 Anwendung.

Stufe 2: Vorrangig berücksichtigt werden Kinder, deren einer Elternteil gemäß den Grundvoraussetzungen an der TUM beschäftigt ist und deren zweiter Elternteil extern berufstätig ist.

Stufe 3: Vorrangig berücksichtigt werden Kinder der oben genannten Kindertageseinrichtungen des Studierendenwerks, deren Elternteil an einen anderen Dienstort der TUM umgesetzt wird. Die Dringlichkeitsstufen 2 und 3 finden nur Anwendung, wenn der an der TUM beschäftigte Elternteil spätestens 3 Monate nach Beginn der Betreuung/Eingewöhnung des Kindes das aktive Arbeitsverhältnis wieder aufnimmt. Das wird zum Zeitpunkt der Platzvergabe geprüft. Ist dies nicht der Fall, findet Dringlichkeitsstufe 4 Anwendung.

Stufe 4: Kinder, deren Eltern die Grundvoraussetzungen erfüllen und nicht der Dringlichkeitsstufe 1 bis 3 zugeordnet sind.

Bei gleicher Dringlichkeitsstufe entscheidet das Anmeldedatum. Ist dies ebenfalls gleich, entscheidet das Los.

 

Folgende Sachverhalte finden zusätzlich Berücksichtigung bei der Platzvergabe:

  • Bei der Aufnahme in die Kindergartengruppe des Ingeborg Ortner-Kinderhauses in Garching haben Kinder aus den Kinderkrippengruppen der gleichen Einrichtung den Vorrang.

  • Bei der Aufnahme in eine der Kindertageseinrichtungen haben bei gleicher Dringlichkeitsstufe Kinder den Vorrang, deren Geschwister bereits in der gleichen Einrichtung sind und zum Zeitpunkt des Eintritts noch mindestens 3 Monate bleiben. Eine besonders schwere familiäre Notlage, die von den Beschäftigten zu belegen ist, kann nach TUM Prüfung vorrangig berücksichtigt werden, wenn die Platz- und Betreuungssituation in der Einrichtung dies zulässt.

  • Aus pädagogischen Gründen obliegt die Letztentscheidung der Aufnahme der Leitung der jeweiligen Kindertageseinrichtung, um eine pädagogisch sinnvolle Gruppenzusammensetzung nach Alter und Geschlecht zu gewährleisten.

Nachweise:

  • Die Grundvoraussetzungen der Anstellung an der TUM sowie die Nachweise für die Stufen 1, 2, und 3 müssen von den Eltern zum Zeitpunkt der Aufnahme auf die Warteliste belegt werden.

  • Bei der Platzvergabe und Vertragsunterzeichnung müssen alle erforderlichen aktuellen Nachweise, dass die Kriterien erfüllt sind, erneut vorgelegt werden.

  • Zum Zeitpunkt der Platzvergabe wird zusätzlich die spätestens 3 Monate nach Beginn der Betreuung des Kindes geplante, aktive Arbeitsaufnahme der TUM Eltern/des TUM Elternteils überprüft. Hierzu sind keine Nachweise der Eltern erforderlich, der Nachweis erfolgt durch die TUM.

 


Anmeldeformulare erhalten Sie an folgenden Stellen

TUM.family
Kids, Family and Elder Care Center

München und Garching:
Doris Halm
Arcisstr. 21
80333 München
E-Mail: familienservice@zv.tum.de

Freising:

E-Mail: familienservice@zv.tum.de

Kosten der Betreuung

Die aktuellen Betreuungsgebühren richten sich nach den gebuchten Stunden. Genaue Informationen entnehmen Sie bitte der aktuellen Gebührenordnung.