Bewerbungsprozess

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Was geschieht von der Bewerbung bis zum Einzug?

1. Bewerbung

Nach erfolgter Onlinebewerbung erhalten Sie eine automatische Empfangsbestätigung per E-Mail. Darin ist eine Übersicht der Bewerbungsdaten enthalten.

Sie befinden sich ab dem Tag Ihrer Bewerbung auf der Warteliste. Die Warteliste ist nach Bewerbungsdatum sortiert.

Damit Ihre Bewerbung aktiv bleibt, ist jedes Semester die aktuelle Immatrikulationsbescheinigung (IB) hochzuladen. Der Stichtag für das Hochladen der IB des Wintersemesters ist der 1. November, der Stichtag für das Hochladen der IB des Sommersemesters der 1. Mai. Liegt die IB nicht zu dem jeweiligen Termin vor, wird die Bewerbung deaktiviert.

Sie erhalten ca. vier Wochen vor Abgabetermin per E-Mail eine Erinnerung zum Hochladen der IB.

2. Wartezeit

Sie befinden sich ab dem Tag Ihrer Bewerbung auf der Warteliste. Die Warteliste ist nach Bewerbungsdatum sortiert.

Die angegebenen Wartezeiten dienen als Orientierungshilfe. Es handelt sich dabei um Erfahrungswerte, die auch bei Nachfrage nach der genauen Position in der Warteliste keinen Aufschluss über einen genauen Einzugstermin geben können (Hintergrund: Die Anzahl von Kündigungen sowie die Bereinigung der Warteliste nach der IB-Abgabe kann nur geschätzt werden). Deshalb bitten wir, das Bewerbungsdatum zu notieren und die angegebene ungefähre Wartezeit einzuplanen. Bitte beachten Sie, dass wir keine Auskunft über Ihre Position auf der Warteliste geben. Von Nachfragen bitten wir daher abzusehen.

3. Wohnplatzangebot

3.1 Festanschreiben

Sobald Sie auf der Warteliste oben angekommen sind, erhalten ein Wohnplatzangebot per E-Mail. Sofern Sie das Wohnplatzangebot annehmen möchten, senden Sie bis zum angegebenen Termin das ausgefüllte SEPA-Lastschrift-Mandat an die angegebene E-Mail-Adresse zurück. Die Übermittlung des SEPA-Lastschrift-Mandats gilt als Annahme des Wohnplatzes.

Im Anschluss erhalten Sie weitere Instruktionen zur Vertragsunterzeichnung und Schlüsselabholung per E-Mail.

Nichtannahme des Wohnplatzes → Bewerbung erlischt!

Sollten Sie das Wohnplatzangebot (Festanschreiben) nicht in der angegebenen Frist annehmen, erlischt das Angebot und Ihre Bewerbung wird gelöscht. Sie haben dann die Möglichkeit, sich erneut zu bewerben, jedoch beginnt die Wartezeit von vorn.

3.2 Schnellanschreiben

Aufgrund verschiedener Umstände kann es sein, dass Wohnplätze kurzfristig frei werden. Ist dies der Fall, wird einem Personenkreis der Warteliste der Wohnplatz per "Schnellanschreiben" angeboten.

Das Wohnplatzangebot per Schnellanschreiben ist nicht verbindlich, wenn Sie auf dieses nicht reagieren, verbleiben Sie mit Ihrer Bewerbung weiterhin auf der Warteliste.

Die Zusage zum Wohnplatz bekommt die Person, die als erstes das im Schnellanschreiben beigefügte SEPA-Lastschrift-Mandat ausgefüllt an die angegebene E-Mail-Adresse zurücksendet und eine entsprechende Bestäigung vom Studierendenwerk bekommt.

Sofern Sie das Angebot nicht annehmen oder nicht schnell genug waren, verbleiben Sie mit Ihrer Bewerbung weiterhin auf der Warteliste.

 

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