BAföG - Warum?

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1. Was bringt BAföG?

BAföG ist nach Unterhalt und Stipendien die günstigste Möglichkeit ein Studium zu finanzieren. Die Förderung richtet sich an Studierende, die nicht über genügend eigenes Einkommen, Vermögen oder Unterhaltszahlungen verfügen.

Das Gute daran: die Hälfte ist komplett geschenkt! Die andere Hälfte ist zwar ein Darlehen, aber ohne Zinsen. So günstig verleiht sonst niemand Geld. Und die Rückzahlung beginnt erst 5 Jahre nach dem Studium.

Außerdem gibt es BAföG manchmal auch für ein zweites Studium, zum Beispiel wenn dieses für einen konkreten Beruf benötigt wird.

2. Ist es nicht besser zu jobben?

Vom Nebenverdienst muss später natürlich nichts zurückgezahlt werden. Und der Großraum München ist sehr teuer, so dass viele ohnehin einen Job brauchen.

Aber übertrieben viel arbeiten und nur mit halber Kraft studieren? Oder gar das Studium abbrechen, weil man sich zu viel zumutet?

Dann lieber BAföG beantragen! Jobben geht auch zusätzlich. Bis zu einem Verdienst in Höhe der Minijobgrenze von derzeit  520,00 Euro brutto pro Monat im Durchschnitt wird nichts von der BAföG-Förderung abgezogen (außer bei besonderen Einnahmen wie bei einem Pflichtpraktikum).

3. Sind andere Kredite nicht einfacher?

Das BAföG mag bürokratisch wirken. Es ist aber immer unschlagbar was die Kosten angeht. Günstiger als die Hälfte geschenkt und keine Zinsen auf den Darlehensteil zu zahlen geht nicht. Und selbst ein kleiner Betrag an Förderung lohnt sich, wenn man ihn als Stundenlohn für das Ausfüllen der Formulare ansieht.

Außerdem ist der BAföG-Antrag vollständig kostenlos. Private Anbieter verlangen Geld für die Unterstützung beim Ausfüllen und Einreichen des Antrags. Das können Sie sich sparen. Die Ämter für Ausbildungsförderung beraten Sie gerne.

4. Und was ist mit Stipendien?

Natürlich macht es Sinn ein Stipendium vorrangig zu nutzen. BAföG gibt es gegebenenfalls zusätzlich, denn bis zu 300 Euro monatlich bleiben ohne Anrechnung. Das gilt für Stipendien, die begabungs- und leistungsabhängig sind.

Wir beraten Sie auch gerne zu Stipendien.

5. Mache ich mit BAföG nicht Schulden?

Ja, die Hälfte der Förderung ist ein Darlehen. Es fallen jedoch keine Zinsen an!

Das ist ein riesiger Pluspunkt, gerade bei einer langen Rückzahlungsphase. Das Darlehen ist insgesamt auf maximal 10.010 Euro begrenzt für Bachelor und Master zusammen, egal wie hoch die Förderung ist. Wer größere Teilbeträge zahlt, kann zusätzlich einen deutlichen Nachlass erhalten - bis zu 21 Prozent.

Damit ist bei voller Förderung übrigens in vielen Fällen weit weniger zurückzuzahlen als die Hälfte. Wer den Höchstsatz erhält (familienversichert) bekommt für zehn Semester - Bachelor und Master - nach aktuellem Stand 45.120 Euro ausbezahlt. Die Hälfte ist Darlehen, begrenzt jedoch auf 10.010 Euro. Bei voller Rückzahlung in einem Betrag sind nur 7.900 Euro zurückzuzahlen. In diesem Fall wären 82 Prozent der Förderung geschenkt!

Die Rückzahlung ist außerdem abhängig vom Einkommen. Bei einem geringen Einkommen können Sie eine befristete Freistellung von der Ratenzahlung beantragen. Die monatliche Mindest-Rate beträgt derzeit 130 Euro. Wer das nicht leisten kann, kann eine Stundung beantragen. Nähere Auskünfte dazu erteilt das Bundesverwaltungsamt.

Und wenn jemand es wirklich nicht schaffen sollte, das Darlehen zurückzuzahlen: Nach der 77. Rate wird die Restschuld erlassen! (gilt für Darlehen ab 09/2019 und nicht für die besondere Förderung mit Volldarlehen bei verzögertem Studienabschluss)

Kurz: niemand muss eine übermäßige Verschuldung durch BAföG befürchten.

6. Woher weiß ich, ob ich BAföG erhalten kann?

Das können nur die Ämter für Ausbildungsförderung verbindlich feststellen. Es ist daher immer der sicherste Weg den Antrag zu stellen.

Im Internet gibt es zwar einige BAföG-Rechner. Dort werden aber manche gesetzliche Bestimmungen nicht richtig dargestellt bzw. berücksichtigt. Manchmal liest man auch nicht genau und denkt dann zu Unrecht, dass man keine Förderung erhalten kann. Wer Zweifel hat, sollte sich beraten lassen!

7. Lohnt sich ein Antrag auch, wenn er schon einmal abgelehnt wurde?

Ja, das kann durchaus sein. Die Einkommensverhältnisse der Eltern, eigenes Vermögen oder die Lebenssituation der Geschwister: all das hat einen Einfluss auf die Berechnung. Wenn sich bei diesen Punkten etwas ändert, können aus 15 Euro schon mal 250 Euro Förderung werden. Berechnungsbeispiele gibt es auf www.bafög.de. Für ein Studium im Ausland gibt es eventuell BAföG, auch wenn im Inland kein Anspruch besteht.

8. Auch im Ausland eine sichere Finanzierungsquelle

BAföG-Leistungen kann man auch im Ausland beziehen. Erkundigen Sie sich bei den zuständigen Ämtern für Ausbildungsförderung: www.bafög.de