Bewerbung

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Neue Richtlinie zur Wohnplatzvergabe

Liebe Studierende, bitte beachten Sie, dass zum 1. April 2024 eine neue Richtlinie zur Wohnplatzvergabe in Kraft treten wird. Die Richtlinie finden Sie hier.

Bei Fragen stehen wir Ihnen sehr gerne zur Verfügung. Am besten schreiben Sie dafür eine E-Mail an:
wohnen@stwm.de

1. Bewerbungsbedingungen


Voraussetzung für die Bewerbung um einen Wohnplatz des Studierendenwerks ist das Erfüllen der nachfolgend genannten Bewerbungsbedingungen. Mit Abgabe der Bewerbung erkennt jede Bewerberin/jeder Bewerber die Bewerbungsbedingungen an.

1.1 Wer darf sich bewerben?

  • Nur Studierende der folgenden Hochschulen:
     
    • Ludwig-Maximilians-Universität (LMU)
    • Technische Universität München (TUM) (*1)
    • Hochschule München (HM)
    • Hochschule für Musik und Theater (HMTM)
    • Hochschule für Politik (HfP)
    • Sprachen & Dolmetscher Institut München (SDI)
    • Blocherer Schule
    • Katholische Stiftungshochschule (KSH)
    • Technische Hochschule Rosenheim (TH Rosenheim)
      (nur für Wohnanlagen in Rosenheim)
    • Hochschule Weihenstephan (HSWT)
      (nur für Wohnanlagen in Freising)
    • Hochschule für Fernsehen & Film (HFF)
    • Akademie der Bildenden Künste (AdBK)
    • International School of Management (ISM)
      (sofern der Studierendenwerksbeitrag bezahlt wurde)
    • Hochschule für Philosophie (HfPh)
    • Hochschule der Bayerischen Wirtschaft (HDBW), Standort München

      (*1) ohne Standort Straubing, inkl. Standort Heilbronn; Bewerbung für Wohnanlagen in München und Freising möglich
       
  • Studierende, deren monatliches Einkommen den aktuellen BAföG-Höchstsatz um nicht mehr als 30% übersteigt
  • Studierende, die ein Double-Degree-Studium oder ein duales Studium an einer der oben genannten angeschlossenen Hochschule machen (Studierende, die den Deutschkurs der Universitäten besuchen, dürfen sich höchstens ein Jahr vor offiziellem Studienbeginn bewerben bzw. bekommen frühestens bei offizieller Einschreibung und Studienbeginn einen Wohnplatz. Studierende des Studienkollegs dürfen sich ab Beginn des Studienkollegs bewerben, bekommen allerdings frühestens im Fachstudium einen Wohnplatz.
  • Bewerber/-innen, die sich im Freiwilligen Sozialen Jahr (FSJ), Freiwilligen Ökologischen Jahr (FÖJ) oder Bundesfreiwilligendienst befinden verbleiben auf der Warteliste, jedoch nur wenn der Zulassungsbescheid bereits vorhanden ist und eine Bescheinigung vom FSJ, FÖJ oder Bundesfreiwilligendienst vorgelegt werden kann
  • Promotionsstudierende/Doktoranden, wenn sie immatrikuliert werden
  • Studierende, die bereits in einer unseren Wohnanlagen gewohnt haben, und noch mindestens 1 Jahr Restwohnzeit haben

1.2 Wer darf sich nicht bewerben?

  • Erasmus-, Programm- und Austauschstudierende
  • Praktikanten
  • "Sportlehrer im freien Beruf" an der TUM
  • Studierende, deren Eltern im Einzugsbereich des Münchener Verkehrs- und Tarifverbundes (MVV) wohnen. Diese Regelung gilt nicht für die Studienorte Rosenheim und Freising.
  • Studierende, die bereits die gesamte Wohnzeit (2 bzw. 3 Jahre) abgewohnt haben oder nicht mehr genug Restwohnzeit haben (weniger als 1 Jahr)
  • Studierende mit bestehendem Mietvertrag beim Studierendenwerk. (Dies gilt insbesondere auch für Programm-/Servicepaket-Studierende. Eine Bewerbung ist erst nach Wohnzeitende möglich, sofern noch min. 1 Jahr Restwohnzeit besteht).

 

2. Allgemeines

Die Bewerbung erfolgt online. Wenn Sie die unter 1.1 genannten Bedingungen erfüllen, klicken Sie bitte auf Online-Bewerbung und füllen das dort hinterlegte Formular entsprechend aus.

Es besteht die Möglichkeit der Bewerbung für maximal drei Wohnanlagen am Hauptstudienort.

Die von den Bewerbern ausgewählten Wohnanlagen stellen keine Prioritätenliste dar.

Bitte beachten Sie, dass ein Wohnplatzangebot des Studierendenwerks verbindlich ist. Sollte dieses Angebot nicht angenommen werden, verfällt die Bewerbung. Es besteht jedoch die Möglichkeit einer erneuten Bewerbung, wobei die Wartezeit einer früheren Bewerbung nicht angerechnet wird.

Wir weisen darauf hin, dass sowohl das Wohnplatzangebot als auch der Mietvertrag (inkl. Zusatzvereinbarungen/Widerrufsbelehrung) in digitaler Form (PDF) verschickt wird. Sollten Sie damit nicht einverstanden sein, bitten wir Sie, sich bei der Verwaltung zu melden.

2.1 Termine

Eine Bewerbung für das Wintersemester ist ab dem 15. Mai im Jahr des Studienbeginns möglich und für das Sommersemester ab dem 15. November im Jahr vor Studienbeginn. (Ausnahme: Studierende, die bereits in München, Freising oder Rosenheim studieren.)

2.2 Immatrikulationsbescheinigung

Damit Ihre Bewerbung aktiv bleibt, muss für jedes Semester eine gültige Immatrikulationsbescheinigung in Ihrem Account hochgeladen werden. Der Stichtag für die Bescheinigung des Wintersemesters ist der 1. November und der Stichtag für das Sommersemester ist der 1. Mai. Liegt die Immatrikulationsbescheinigung nicht zu dem jeweiligen Termin vor, wird die Bewerbung deaktiviert. Eine Bewerbung kann also zunächst auch ohne Immatrikulationsbescheinigung erfolgen. Sie muss spätestens zum jeweiligen Stichtag vorliegen.

Bei Bewerbungen, die zwischen 2. - 14. November sowie 2. Mai - 14. Mai erfolgen, muss die Immatrikulationsbescheinigung für das aktuelle Semester sofort mit der Bewerbung hochgeladen werden.

Bei Mietvertragsunterzeichnung muss mindestens der Zulassungsbescheid, bzw., falls bereits vorhanden, die Immatrikulationsbescheinigung oder der Studienausweis vorgelegt werden.

2.3 Wartezeiten

Die Wartezeit beträgt je nach Wohnanlage zwischen 1 und 8 Semester. Sie kann sich aufgrund von Wohnzeitverlängerungen, Sanierungsmaßnahmen etc. erhöhen. Die zum Zeitpunkt der Bewerbung angegebene Wartezeit bietet daher keine Garantie für einen möglichen Einzug.

Das Studierendenwerk berücksichtigt bei seiner Belegung grundsätzlich die Warteliste. Zur Vermeidung von Problemen im Zusammenleben (z. B. in Wohngruppen) müssen Ausnahmen gemacht werden.

Wir erteilen prinzipiell keine Auskunft über den aktuellen Platz auf der Warteliste. Bewerber werden (ca. 6 - 8 Wochen vor Mietbeginn) per E-Mail informiert sobald sie an der Reihe sind.

2.4 Wohnzeit

Mietverträge werden grundsätzlich befristet abgeschlossen. Die Wohnzeit beträgt bei:

  • Bachelor-Studierenden (sowie Staatsexamen, Diplom, Magister u. ä.) maximal sechs Semester
  • Master-Studierenden maximal vier Semester
  • Promotions-Studierenden/Doktoranden maximal zwei Semester

Die Dauer des Mietvertrages orientiert sich grundsätzlich am Studienfortschritt im aktuellen Studiengang. Der Mietvertrag wird höchstens bis zum voraussichtlichen Studienende geschlossen.

Ausnahme: Bachelor-Studierende, die sich im sechsten Semester (oder höher) befinden und anschließend ein Master-Studium anstreben, erhalten maximal fünf Semester Wohnzeit.

Grundsätzlich gilt: sollten Sie vor Ablauf des befristeten Mietvertrags exmatrikuliert werden, erfüllen Sie nicht mehr die Voraussetzungen des Mietvertrages, was die Kündigung des Mietvertrages zur Folge hat.

Werden Studiengänge gewechselt, hat der Studierende kein Anrecht auf eine längere Wohnzeit.

Eine Unterbrechung der Wohnzeit (Praktikum, Auslandssemester, etc.) ist möglich, wenn von sechs Semestern bzw. vier Semestern Gesamtwohnzeit noch zwei Semester Restwohnzeit vorhanden sind. Dies ist ca. drei Monate vor gewünschtem Auszug schriftlich per E-Mail der Verwaltungsstelle zu melden und ein Nachweis über das Praktikum, Auslandssemester, etc. ist beizufügen.

Eine Wiederaufnahme kann nur in die ursprüngliche Wohnanlage erfolgen. Derselbe Wohnplatz kann nicht beansprucht werden.

Einer Wiederaufnahme bzw. erneuten Bewerbung nach Auszug (falls Restwohnzeit
vorhanden ist) kann widersprochen werden, wenn im Vorfeld

  • Mietschulden vorlagen
  • eine Abmahnung ausgesprochen wurde
  • sonstige Zuwiderhandlungen gegenüber unserem Mietvertrag vorlagen

2.5 Mietkaution

Die Mietkaution liegt zwischen 200 Euro und ca. 1.700 Euro.

2.6 Änderungen an bestehender Bewerbung

Eine Änderung der Bewerbung ist im ersten Jahr nach der Antragsstellung ohne Beeinträchtigung der Wartezeit möglich.

Jede weitere Änderung oder Änderungen ab dem zweiten Jahr nach Antragsstellung führen zu einer Änderung des Antragsdatums. Dies wird auf das Datum der Bewerbungs-Änderung gesetzt, somit beginnt die Wartezeit von Neuem. Bewerber, die bereits ein Wohnplatzangebot (Festanschreiben) erhalten haben, können keine Änderung der Wohnanlagen mehr vornehmen.

Änderungen können nicht durch die Studierenden selbst erfolgen, sondern nur durch unsere Mitarbeiter/-innen der Onlinebewerbung. Hierzu senden Sie eine E-Mail an wohnen-bewerbung@stwm.de

3. Sonderfälle

3.1 Härtefälle

Studierende, die sich in einer schwierigen gesundheitlichen oder sozialen Lage befinden, können sich um eine bevorzugte Aufnahme bewerben. Gründe für die Anerkennung als Härtefall sind z. B. eine Behinderung, Schwangerschaft oder schwerwiegende chronische Erkrankung, welche den Studierenden bei der Wohnungssuche erheblich einschränken.

Sofern Sie einen Härtefall-Antrag stellen möchten, klicken Sie auf den Link und füllen das Formular der Online-Bewerbung aus und senden Sie zudem einen formlosen Antrag mit den erforderlichen Nachweisen per E-Mail an: haertefaelle@stwm.de.

Erforderliche Nachweise sind zum Beispiel:

  • Schwerbehindertenausweis
  • Mutterpass
  • Attest

Alle Dokumente müssen in deutscher Sprache vorliegen.

Es handelt sich stets um Einzelfallentscheidungen, die einer entsprechenden Prüfung bedürfen.

Beachten Sie bitte, dass finanzielle Probleme nicht als Härtefall berücksichtigt werden.

Die Bewerbungs- und Aufnahmebedingungen sind zu erfüllen.

Hier finden Sie weitere Informationen zu Wohnplätzen für Studierende mit Behinderung oder chronischer Krankheit.

3.2 Alleinerziehenden-Wohnungen und Paar-Wohnungen

Dem Studierendenwerk München Oberbayern stehen nur wenige solcher Wohnungen zur Verfügung.

Klicken Sie auf den Link und füllen das Formular der Online-Bewerbung aus und vermerken Sie im Hinweisfeld, dass Sie sich für eine Alleinerziehenden- oder Paar-Wohnung bewerben und schicken Sie des Weiteren einen formlosen Antrag per E-Mail mit dem Mutterpass/der Geburtsurkunde Ihres Kindes an haertefaelle@stwm.de.

Die Bewerbungsbedingungen sind zu erfüllen.