Diversity

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Was bedeutet Diversity für das Studierendenwerk München Oberbayern?

Diversity bedeutet Vielfalt und steht für Anerkennung und einen bewussten Umgang mit der Vielfalt und Unterschiedlichkeit von Menschen in einer pluralistischen Gesellschaft. Als Anstalt des öffentlichen Rechts positionieren wir uns klar gegen Diskriminierung jeglicher Art. Diskriminierung und Ausgrenzung – sei es aus rassistischen Gründen oder wegen ethnischer und/oder sozialer Herkunft, aufgrund des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, aufgrund körperlicher, geistiger oder seelischer Einschränkungen, aufgrund des Lebensalters oder sexueller Identität – entgegenzutreten bedeutet für uns Stärke und Verantwortung zugleich.

Das Studierendenwerk München Oberbayern steht ein für die Förderung der Chancengleichheit und den Abbau von Diskriminierung jeglicher Art. Es ist und bleibt unsere Aufgabe, Studierende dabei zu unterstützen, mit ihren individuellen Voraussetzungen ein Studium erfolgreich zu meistern.

Zahlen & Fakten

Im Studierendenwerk München Oberbayern (STWM) arbeiten mehr als 500 Personen, darunter 68 Menschen mit körperlichen, seelischen oder geistigen Einschränkungen. Unsere Belegschaft kommt aus 34 verschiedenen Nationen. Wir sind zuständig für 15 Hochschulen und somit rund 137.000 Studierende im Bereich Oberbayern, darunter sind 34.884 Studierende ohne deutsche Staatsangehörigkeit. In unseren campusnahen Wohnanlagen können 97 Wohnplätze an Menschen mit besonderen Bedürfnissen vergeben werden. Im Jahr 2022 waren 6.266 Plätze an ausländische Studierende vermietet. Das Studierendenwerk München Oberbayern gab in seinen hochschulgastronomischen Einrichtungen 2022 rund 4 Millionen Gerichte aus und förderte rund 10.000 Studierende nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG). Darüber hinaus betreiben wir 17 Kindertagesstätten.

 

Charta der Vielfalt

Bereits 2014 hat das Studierendenwerk München Oberbayern die „Charta der Vielfalt“ unterzeichnet, um die Vielfältigkeit der Hochschullandschaft und die unserer Belegschaft zu fördern. Alle, die die Charta unterschreiben, verpflichten sich, ein Arbeitsumfeld zu schaffen, das frei von Vorurteilen und Ausgrenzung ist. Ziel ist es, eine Kultur der Chancengleichheit, des Respekts und des wertschätzenden Umgangs miteinander zu gestalten.

Studieren mit Beeinträchtigung

Laut der 21. Sozialerhebung leben ca. 11% der Studierenden mit körperlichen, seelischen oder geistigen Einschränkungen.
Gesundheitliche Beeinträchtigungen können das Studium erschweren. Strukturelle, bauliche und kommunikative Hürden müssen zusätzlich zur Belastung der eigentlichen Beeinträchtigung im Studienalltag überwunden werden. Das Studierendenwerk München Oberbayern bietet Menschen mit besonderen Bedürfnissen oder chronischen Krankheiten spezielle Unterstützungsmöglichkeiten und Services, um ihnen eine gleichberechtigte und selbstständige Teilhabe am Studium und am studentischen Leben zu ermöglichen.

Beratungsangebote für Studierende mit Beeinträchtigungen

Studieren mit Kind

Studieren mit Kind ist keine leichte Aufgabe und stellt studierende Eltern neben dem Studium oft vor besondere organisatorische und finanzielle Herausforderungen. Das Studierendenwerk München Oberbayern kann Ihnen dabei helfen, diese Herausforderungen zu meistern. Wir stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite, wenn Sie schon (ein) Kind/-er haben oder eines erwarten. Wir bieten umfassende Leistungen an, um das Studium mit Kind/-ern zu erleichtern.

Beratungsnetzwerk

Mit unserem umfangreichen Beratungsangebot zu studien- und weiteren lebensbezogenen Themen unterstützen wir Studierende dabei, herausfordernde Situationen zu bewältigen. Wir stehen Studierenden als erste Anlaufstelle zur Verfügung und beraten in Einzelgesprächen oder auch in Gruppenformaten zu unterschiedlichsten Themen, seien es Finanzierungsprobleme, psychische Belastungen oder studienbedingte Herausforderungen. Unser Beratungsteam in München, Freising und Rosenheim steht allen Studierenden offen.

Unser Beratungsnetzwerk bietet folgende Beratungen an:

Interkulturelle Öffnung & Internationales

Die Studierendenschaft und die Hochschullandschaft werden zunehmend internationaler und werden dadurch von einer immer größer werdenden kulturellen Vielfalt geprägt. Das Studierendenwerk München Oberbayern bietet internationalen Studierenden in sozialen, wirtschaftlichen und kulturellen Belangen Unterstützung. Um den interkulturellen Austausch zu fördern bieten wir u. a. ein interkulturelles Projektseminar an, an dem deutsche und internationale Studierende teilnehmen. Weitere interkulturelle Angebote bietet auch unser abwechslungsreiches Kulturprogramm.

Kulturprogramm für Studierende

Das Studierendenwerk München Oberbayern setzt sich dafür ein, dass möglichst viele Menschen gleichberechtigt am kulturellen Leben teilhaben können. Unser Kulturprogramm bietet zahlreiche Möglichkeiten andere Studierende mit ähnlichen Interessen kennenzulernen und sich auszutauschen, sich weiterzubilden oder einfach nur Spaß zu haben. Das Kulturangebot des Studierendenwerks München Oberbayern ist facettenreich und auf die Interessen, Bedürfnisse und Möglichkeiten unserer diversen Studierendenschaft ausgerichtet.

Haben Sie Fragen oder Anregungen?

Kontakt

Abteilung Soziales
Sekretariat
Tel.: +49 89 38196-1203
soziales@stwm.de

 

Rechtliche Grundlage

Es ist der Anspruch an uns selbst, den Diversity-Grundsatz in unserem Unternehmen zu verankern. Jedoch gibt es auch einige rechtliche Rahmenbedingungen, die den Umgang mit Vielfältigkeit und Schutz vor Ausgrenzung regeln.

Artikel 3 des Grundgesetzes (GG):

  1. Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.

  2. Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.

  3. Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.

Allgemeines Gleichstellungsgesetz (AGG):

Ziel des AGG ist es, Benachteiligungen aus Gründen der ethnischen Herkunft oder wegen der ethnischen oder sozialen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters, des Geschlechts oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen.

Bayerisches Gleichstellungsgesetz (BayGlG) für den öffentlichen Dienst:

Dieses Gesetz regelt insbesondere die Rechte von Frauen in der Arbeitswelt im Sinne der Gleichbehandlung und Chancengleichheit unter Wahrung des Vorrangs von Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung.

Europäische Richtlinien:

  • Antirassismusrichtlinie (Richtlinie 2000/43/EG):
    zur Anwendung des Gleichbehandlungsgrundsatzes ohne Unterschied der Rasse oder der ethnischen Herkunft

  • "Gender-Richtlinie" (Richtlinie 2002/73):
    zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Männern und Frauen hinsichtlich des Zugangs zur Beschäftigung, zur Berufsbildung und zum beruflichen Aufstieg sowie in Bezug auf die Arbeitsbedingungen“

  • Rahmenrichtlinie (Richtlinie 2000/78):
    Beschäftigung: zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf