Studierendenwerksbeitrag

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Jede/-r Studierende, der an einer vom Studierendenwerk München Oberbayern betreuten Hochschule eingeschrieben ist, muss pro Semester einen Beitrag in Höhe von 85 Euro an das Studierendenwerk entrichten. Dieser Grundbeitrag der Studierenden wird von der jeweiligen Hochschule erhoben und muss vor der Immatrikulation entrichtet sein.

Die Grundbeiträge gehen zurück auf die Idee der Solidargemeinschaft, aus der die Studierendenwerke entstanden sind. Beim Studierendenwerk München Oberbayern machen sie etwa zwischen 15 und 19 Prozent der Erträge aus. Sie sind wichtiger Bestandteil der Finanzierung von Angeboten, für die das Studierendenwerk keine Zuschüsse erhält (wie zum Beispiel das Beratungsnetzwerk oder kulturelle Angebote des Kulturprogramms) beziehungsweise die das Studierendenwerk mit Eigenmitteln mitfinanzieren muss (wie zum Beispiel den Eigenanteil beim Wohnheimbau oder der Defizitausgleich im Bereich Mensen). Weitere Informationen zum Grundbeitrag und dessen Erhöhung zum Wintersemester 2023/24 finden Sie hier.

Den Grundbeitrag müssen die Studierenden in jedem Fall entrichten, unabhängig davon, ob und in welchem Umfang sie die Leistungen des Studierendenwerks beanspruchen. Hinweis: die hier und an den Hochschulen amtlich bekannt gemachte Fassung der Satzung (Grundbeitragssatzung) ist verbindlich für die Wirksamkeit der Satzung (siehe § 5).

Für das Inkasso des Studierendenwerksbeitrags sind die Hochschulen zuständig. Sie erheben den Beitrag vor beziehungsweise mit der Immatrikulation erheben und leiten diesen an das Studierendenwerk weiter. Bei Reklamationen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte unbedingt an das Immatrikulationsamt oder die Studentenkanzlei Ihrer Hochschule.

Die Kontoverbindungen für die Semesterbeiträge sind von Hochschule zu Hochschule unterschiedlich. 

Kontoverbindung der LMU

 

Kontoverbindung der TUM

Kontoverbindung der Hochschule München

 

Bitte erfragen Sie die Kontoverbindung anderer Hochschulen in Ihrer Studentenkanzlei oder im Immatrikulationsamt.

Bitte beachten Sie:

Das Studierendenwerk München Oberbayern kann nicht nachvollziehen, welche einzelne Person den Studierendenwerksbeitrag überwiesen hat. Denn die Hochschule erhält Ihr Geld.
Die Hochschule überweist dann dem Studierendenwerk einen Gesamtbetrag für alle Studierenden in einem Semester. Daher ist für das Studierendenwerk nicht klar, wer einen Beitrag überwiesen hat und wer nicht. Folglich kann das Studierendenwerk auch keine Korrekturen vornehmen oder Geld zurücküberweisen.

Bitte wenden Sie sich also bei Fragen dazu direkt an Ihre Hochschule.

Noch Fragen?

Bitte konsultieren Sie unsere

Fragen zum Semesterticket / Solidarbeitrag des Semestertickets?

Wenn Sie Fragen zur generellen Konstruktion und Abwicklung des Solidarbeitrags Semesterticket haben, informieren Sie sich bitte hier.

Internationaler Studierendenausweis

Für die Ausstellung eines internationalen Studierendenausweises („International Student Identity Card“ oder kurz ISIC) ist das Studierendenwerk nicht zuständig.

In der Regel können sich immatrikulierte Studierende einen solchen Studentenausweis in verschiedenen Reisebüros ausstellen lassen, wenn die jeweilige Hochschule einen solchen Service nicht anbietet.

Weitere Informationen zu diesem Thema (auch über weitere Verkaufsstellen etc.) finden Sie z.B. unter www.isic.de oder hier.