BAföG - Aktuelles

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Wärmefonds

Die Beratungsstelle des Paritätischen Wohlfahrsverbandes zum Wärmefonds in der Leopoldstr. 15, 80802 München ist derzeit nicht besetzt.

BAföGdigital-App

Ab sofort ist die neue BAföGdigital-App im Apple und Googe Store verfügbar. Die bisherige BAföGdirekt-App ist nicht mehr aktiv.

Die BAföG Digital-App beinhaltet den neuen BAföG-Rechner. Diesen finden Sie auch unter www.bafoeg-digital.de.

27.02.2024

Wärmefonds - Penny und Müller Gutscheine im Wert von je € 25,00

 

Ab Montag, den 2. Oktober 2023, können Personen, die ab dem 02.10.2023 einen Antrag für den Wärmefonds stellen und für Leistungen aus dem Wärmefonds berechtigt sind, Penny und Müller Gutscheine im Wert von je € 25,00 erhalten. Es steht nur ein begrenztes Kontingent an Gutscheinen zur Verfügung.

Jede Person kann 2 Gutscheine im Wert von insgesamt € 50,00 erhalten. Für einen Zweipersonenhaushalt können 4 Gutscheine im Gesamtwert von € 100 ausgegeben werden. Familien mit 1 Kind erhalten ebenfalls 4 Gutscheine im Gesamtwert von € 100. Familien mit 2 und mehr Kindern erhalten 6 Gutscheine im Gesamtwert von € 150,00. 

Die Gutscheine werden nur bei persönlichem Erscheinen ausgegeben und können in der Leopoldstr. 15, 80802 München, EG Raum 016 beim Paritätischen Wohlfahrtsverband beantragt werden, soweit der Antrag für den Wärmefonds selbst ebenfalls in der Außenstelle des Paritätischen Wohlfahrtstverbandes in der Leopoldstr. 15 in München gestellt wurde/wird. Die Sprechzeiten der Anlaufstelle des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes in der Leopoldstr. 15, 80802 München, sind: Mo von 9.00 bis 16.00 Uhr, Di von 12.00 bis 16.00 Uhr und Donnerstag von 12.00 bis 16.00 Uhr. 

Wärmefonds-Berechtigte sind u.a. in München gemeldete Studierende, die den Bezug von BAföG-Leistungen nachweisen können und einen eigenen Haushalt führen.

Weitere Informationen, auch zu weiteren Wärmefonds berechtigten Personen, finden Sie unter: https://www.waermefonds.de/.

Bitte beachten Sie, dass der SWM-Wärmefonds und die genannten Gutscheine nicht beim Amt für Ausbildungsförderung beantragt werden können.

 

 

Neue Telefonnummern der Sachbearbeiterteams

Ab dem 04.07.2023 haben die Sachbearbeiterteams neue Telefonnummern. Es gibt dann nur noch eine einzige Telefonnummer pro Team und Sie werden über eine Warteschleife zum nächsten freien Sachbearbeiter / zur nächsten freien Sachbearbeiterin geleitet.

Telefonnummer Team 1: 089 38196-1001

Telefonnummer Team 2: 089 38196-1002

Telefonnummer Team 3: 089 38196-1003

Telefonnummer Team 4: 089 38196-1004

01.07.2023

Einmalzahlung 200 €

 

Ab sofort steht das Antragsportal www.einmalzahlung200.de zur Verfügung.

Alle Studierenden sowie Fachschülerinnen und Fachschüler, die am 1. Dezember 2022 an einer Hochschule  in Deutschland eingeschrieben oder in einer Fachausbildung sind, sollen eine Energiepreispauschale als Einmalzahlung von 200 € erhalten. Voraussetzung dafür ist ein Wohnsitz oder "gewöhnlicher Aufenthalt" in Deutschland zum genannten Stichtag.

Weitere Informationen zur Einmalzahlung unter

https://www.bmbf.de/bmbf/shareddocs/faq/200-euro-einmalzahlung-fuer-studierende.html

Bei Fragen zum Erhalt des Zugangscodes ist Ihre jeweilige Ausbildungsstätte zuständig.

15.03.2023

Wärmefonds

Ab sofort ist in der Leopoldstr. 15, EG Raum 016 eine Wärmefonds-Anlaufstelle des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes zur Abgabe von Anträgen für den Wärmefonds der Stadtwerke München eingerichtet.

Die Öffnungszeiten der Antragsannahmestelle des Paritätischen Wohlfahrsverbandes in der Leopoldstr. 15 finden sie unter: www.waermefonds.de/anlaufstellen.

Einen Antrag können in München gemeldete Studierende stellen, die den Bezug von BaföG- Leistungen nachweisen können und einen eigenen Haushalt führen.

Weitere Informationen finden Sie unter: https://www.waermefonds.de/.

Bitte beachten Sie, dass der SWM-Wärmefonds nicht beim Amt für Ausbildungsförderung beantragt werden kann.

12.05.2023

Heizkostenzuschuss 2

Das Gesetz zum zweiten Heizkostenzuschuss ist am 16.11.2022 in Kraft getreten. Die Höhe des zweiten Heizkostenzuschlags beträgt 345,00 €. Entscheidend für den Anspruch auf den Heizkostenzuschuss 2 ist, dass die jeweilige Förderung für mindestens einen der Monate von September bis Dezember 2022 bewilligt wurde. Ansonsten gelten die selben Regelungen wie beim ersten Heizkostenzuschuss.

Der Heizkostenzuschuss 2 wird zum 28. März 2023 ausbezahlt. Sofern am 28.03.2023 noch kein BAföG-Bewilligungsbescheid, der den Zeitraum von September 2022 bis Dezember 2022 umfasst vorliegt, wird der Heizkostenzuschuss 2 nach Erstellung des BAföG-Bewilligungsbescheides ausgezahlt.

26.04.2023

Heizkostenzuschuss 1

Wir freuen uns, dass der Termin zur Auszahlung des Heizkostenzuschusses feststeht. Am 04.10.2022 wird der Betrag von 230 Euro auf den Konten der BAföG-Empfänger/-innen eingehen.

Im März 2022 hatte der Deutsche Bundestag einen einmaligen Heizkostenzuschuss für Wohngeldempfänger/-innen beschlossen. Auch BAföG-Empfänger/-innen haben Anspruch auf diesen Zuschuss in Höhe von 230 Euro, wenn sie zwischen dem 1. Oktober 2021 und dem 31. März 2022 mindestens einen Monat lang BAföG erhalten haben und nicht bei den Eltern wohnen. Der Heizkostenzuschuss musste nicht extra beantragt werden, er wird jetzt automatisch ausgezahlt.

Weitere Informationen dazu finden Sie im entsprechenden Gesetzestext: http://ow.ly/pgVj50JbWOJ

BAföG Reform 2022

Am 23.06.2022 wurden die BAföG-Änderungen zum Herbst 2022 beschlossen, welche ab dem 01.08.2022 (für Erstanträge) bzw. 01.10.2022 (für Weiterförderungsanträge) in Kraft treten werden.

Welche Änderungen treten mit der Umsetzung der 27. BAföG-Novelle in Kraft?

  • Anhebung der BAföG-(Eltern)Einkommensfreibeträge um durchschnittlich 20,75%!
  • Anhebung des BAföG-Einkommensfreibetrags für Studierende (Bisher 450 €/ mtl.)
    • Minijob bis 520 €/ mtl. anrechnungsfrei
  • Anhebung des BAföG-Vermögensfreibetrags (Bisher 8.200 €)
    • Bis 30. Geburtstag 15.000 €
    • Ab 30. Geburtstag 45.000 €
  • Anhebung der BAföG-Bedarfssätze um durchschnittlich 5,75 %
  • Anhebung des Kinderbetreuungszuschlags von 150€ auf 160€/mtl.
  • Anhebung der BAföG-Altersgrenze auf Studienbeginn unter 45 Jahren
    • Bisher: Bachelor-Studienbeginn unter 30 und Master-Studienbeginn unter 35 Jahre

Weitere Details zu den jeweiligen Änderungen können Sie hier nachlesen!

27.06.2022

Digitaler BAföG-Antrag

Liebe Studierende!

Der neue digitale BAföG-Antrag ist für alle Studierenden in Bayern verfügbar. Weitere Informationen gibt es in unserer Pressemitteilung.

Über BAföGdigital kann eine schnellstmögliche Bearbeitung Ihres Antrags erfolgen. Bitte laden Sie auch die Antragsformulare vollständig hoch.

Die Antragstellung über andere Online-Portale oder über E-Mail führt zu einer Verzögerung der Bearbeitung Ihres Antrags.

 

Neue BAföG-Formulare 2020

Liebe Studierende!

Ab Mitte September 2020 wird es neu gestaltete BAföG-Formulare geben. Diese sind optisch und inhaltlich überarbeitet. Eine besondere Neuerung ist das Formblatt 09, das es so bisher nicht gab.

Der zweite BAföG-Antrag wird künftig mit einem einzigen DIN-A4-Blatt möglich sein!
Die Formblätter 03 müssen die Eltern allerdings weiterhin ausfüllen.

Die vereinfachte Variante kann gewählt werden, wenn es keine Änderung bei Einkommen und Vermögen des Antragstellers gab.

Sinn der neuen Formblätter ist nicht nur eine Modernisierung des Designs, sondern auch eine Verbesserung der Verständlichkeit. Überflüssiges wurde gestrichen und die Texte überarbeitet.

31.08.2020