Organisation

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Rechtsform

Mit wenigen Ausnahmen sind alle deutschen Studierendenwerke/Studentenwerke „Anstalten des öffentlichen Rechts”: also weitgehend selbstständige Institutionen, die öffentliche Aufgaben wahrnehmen. Die Aufsichtsbehörde - für die bayerischen Studierendenwerke ist dies das Bayerische Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst - übt lediglich eine Rechts-, nicht aber eine die unmittelbare Verwaltung berührende Fachaufsicht aus. Nur der Vollzug des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) unterliegt auch der Fachaufsicht.

Im Übrigen sind die einzelnen deutschen Studierendenwerke autonom, das heißt, es gibt kein weisungsbefugtes „Oberstudierendenwerk”. Der Dachverband der örtlichen Studierendenwerke/Studentenwerke, das Deutsche Studierendenwerk (DSW) mit Sitz in Berlin, organisiert neben Schulungen und Fachveranstaltungen den Erfahrungsaustausch und Informationsfluss zwischen den Studierendenwerken/Studentenwerken. Weiterhin agiert das DSW als Lobby-Organisation für die Studierenden gegenüber der Öffentlichkeit sowie gegenüber den Behörden von Bund und Ländern.

Organe

Intern ist das Studierendenwerk München Oberbayern in fünf Abteilungen gegliedert, hinzu kommen drei Stabsbereiche. Die Geschäftsführung ist als gesetzlicher Vertreter für den Erfolg oder Misserfolg unmittelbar verantwortlich. Bestellt und kontrolliert wird die Geschäftsführung durch zwei Organe: durch die Vertretungsversammlung sowie durch den Verwaltungsrat.
Beide Organe sind im Bayerischen Hochschulinnovationsgesetz (BayHIG) beschrieben und ihre Zusammensetzung und ihre Aufgaben festgelegt.

Beteiligung der Studierenden: Die Studierenden sind in den Kontrollorganen Vertretungsversammlung und Verwaltungsrat vertreten und können somit Einfluss auf die grundsätzliche Unternehmenspolitik des Studierendenwerks nehmen.

Hier finden Sie alle aktuellen Mitglieder in Verwaltungsrat und Vertretungsversammlung.

Vertretungsversammlung:

Der Vertretungsversammlung gehören von allen Hochschulen im Zuständigkeitsbereich jeweils folgende Personen an:

  •  ein Mitglied der Hochschulleitung
  •  zwei Professoren oder Professorinnen
  •  drei Studierende der Hochschule (seit Herbst 2023)
  •  der oder die Beauftragte für die Gleichstellung von Frauen in Wissenschaft und Kunst der Hochschule
  •  der oder die Beauftragte für die Belange der Studierenden mit Behinderung oder chronischer Erkrankung der Hochschule.

Die Vertretungsversammlung hat folgende Aufgaben (s. BayHIG):

  •  die Wahl des Verwaltungsrats
  •  die Abwahl des Verwaltungsrats
  •  die Entgegennahme des Jahresberichts der Geschäftsführung und des Jahresabschlusses
  •  die Entgegennahme des Berichts über grundsätzliche Fragen der künftigen Geschäftsführung.

Verwaltungsrat

Dem Verwaltungsrat des Studierendenwerks gehören an:

  •  zwei Personen aus dem Kreis der Professoren und Professorinnen sowie der Hochschulleitung
  •  drei Studierende (seit Herbst 2023)
  •  eine Persönlichkeit des öffentlichen Lebens
  •  ein Vertreter oder eine Vertreterin des Personalrats des Studierendenwerks
  •  der oder die Beauftragte für die Gleichstellung von Frauen in Wissenschaft und Kunst einer Hochschule
  •  der oder die Beauftragte für die Belange der Studierenden mit Behinderung oder chronischer Erkrankung einer Hochschule.

Der Verwaltungsrat beschließt über (s. BayHIG):

  •  den Wirtschaftsplan
  •  die Bestellung der Wirtschaftsprüferin oder des Wirtschaftsprüfers,
  •  die Entlastung der Geschäftsführung auf Grund des geprüften Jahresabschlusses
  •  die Bestellung und Entlassung des Geschäftsführers oder der Geschäftsführerin und des Stellvertreters oder der Stellvertreterin
  •  Erwerb, Belastung und Veräußerung von Grundvermögen
  •  Satzungen nach Art. 121 Abs. 2 und 3 BayHIG.

​​​​​​​Die Organisationsstruktur im Überblick: