Satzungen des Studierendenwerks München Oberbayern
VorlesenBekanntmachung:
Aussetzung der Solidarbeitragssatzung
Aufgrund des aktuell bestehenden 29-Euro-Tickets für Studierende in Bayern ist die Solidarbeitragssatzung seit dem Wintersemester 2023/24 bis auf Weiteres ausgesetzt. Das bedeutet, dass der Solidarbeitrag nicht mehr fällig ist, der Studierendenausweis damit auch nicht mehr als Fahrkarte für den MVV gilt. Der Grundbeitrag (auch: Studierendenwerksbeitrag oder Semesterbeitrag) ist weiterhin zu zahlen und beläuft sich seit dem Wintersemester 2023/24 auf 85 Euro.
Bekanntmachungssatzung
Neue Satzung ab 15.02.2024
Hier finden Sie die Bekanntmachungssatzung des Studierendenwerks München Oberbayern. Diese regelt die Bekanntmachung und Veröffentlichung der Satzungen.
Grundbeitragssatzung
Neue Satzung ab 01.03.2023
Hier finden Sie die neue Grundbeitragssatzung (betrifft den Studierendenwerksbeitrag oder auch 'Semesterbeitrag') des Studierendenwerks München Oberbayern, angepasst an das neue Bayerische Hochschulinnovationsgesetz (BayHIG). Dieses gilt seit 01.01.2023 und löst das Bayerische Hochschulgesetz ab, welches zum 01.01.2023 außer Kraft trat.
Die Satzung sowie die Information zur Bekanntmachung derselben finden Sie nachfolgend.
Noch Fragen?
Bitte besuchen Sie unseren FAQ-Bereich für den Grundbeitrag / Studierendenwerks-Beitrag.
Solidarbeitragssatzung - bis auf Weiteres ausgesetzt
Bekanntmachung:
Aussetzung der Solidarbeitragssatzung
Aufgrund des aktuell bestehenden 29-Euro-Tickets für Studierende in Bayern ist die Solidarbeitragssatzung seit dem Wintersemester 2023/24 bis auf Weiteres ausgesetzt. Das bedeutet, dass der Solidarbeitrag nicht mehr fällig ist, der Studierendenausweis damit auch nicht mehr als Fahrkarte für den MVV gilt. Der Grundbeitrag (auch: Studierendenwerksbeitrag oder Semesterbeitrag) ist weiterhin zu zahlen und beläuft sich seit dem Wintersemester 2023/24 auf 85 Euro.
In unserem Archiv der Solidarbeitragssatzung finden Sie die derzeit ausgesetzte Satzung und Änderungssatzung.