Anmeldung für Kinder von LMU- Angestellten

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Informationen für Beschäftigte der LMU zur Anmeldemöglichkeit bei den Kindertageseinrichtungen der Studentischen Eltern-Kind-Initiativen e. V.

Grundvoraussetzungen für die Aufnahme

Folgende Kriterien sind in jedem Fall zu erfüllen:

  • Beschäftigung mindestens eines Elternteils an der LMU (nicht Klinikum!) als wissenschaftliche/-r oder nichtwissenschaftliche/-r Mitarbeiter/-in mit mindestens einer halben Stelle oder postgraduierte Stipendiat/-in. Nicht aufgenommen werden können Kinder von wissenschaftlichen Hilfskräften, von Lehrbeauftragten/-innen, Auszubildenden, von sonstigen Stipendiat/-innen sowie von den in Art. 14 Abs. 2 Bay UniKlinG aufgeführten Personengruppen mit Ausnahme der Professorinnen und Professoren sowie der Juniorprofessorinnen und Juniorprofessoren.

  • Zum Beginn der Betreuung muss das Beschäftigungsverhältnis mit der LMU noch mindestens sechs Monate bestehen.

  • Endet das Beschäftigungsverhältnis im Betreuungszeitraum, ist der Besuch der Einrichtung nur bis zum Ende des Kindergartenjahres/Krippenjahres möglich.

Aufnahmemöglichkeit besteht in folgenden Einrichtungen

Datenschutz

Unsere Datenschutzerklärung finden Sie unter:

https://www.stwm.de/?id=dse-binfo-27

Anmeldeverfahren

  • Anmeldung ist erst nach  Geburt des Kindes möglich
  • Aufnahme in die Kita ist ab 0 Jahren möglich.
  • Mit diesem Anmeldeformular können Sie ihr Kind für eine 5-Tage-Betreuung anmelden! Tägliche Buchungszeiten sind dann bei Vertragsabschluss wählbar.
    Für die flexible, stundenweise Kinderbetreuung bei den Campuskinder siehe unten
  • Bitte senden Sie das Anmeldeformular zusammen mit den erforderlichen Unterlagen (Nachweis des Beschäftigungsverhältnis an der LMU; Geburtsurkunde, evtl. Nachweis über dienstliches Interesse) per mail an smk@stwm.de oder an folgende Adresse:

    Studierendenwerk München Oberbayern
    Studieren mit Kind
    Sekretariat
    Leopoldstr. 15

    80802 München
  • Nach Eingang und Prüfung der Anmeldung erhalten Sie per E-Mail eine Bestätigung der Anmeldung
  • Eine Rückmeldung, ob noch Interesse am Platz besteht, muss einmal jährlich erfolgen (im Dezember). Bitte halten Sie Ihre Kontaktdaten deshalb aktuell! Dazu versendet das Studierendenwerk München Oberbayern jeweils im Dezember eine durch ein Computersystem automatisch generierte E-Mail an die im Aufnahmeformular hinterlegten E-Mail Adressen der Eltern mit der Bitte um Rückmeldung. Aufgrund des großen Verteilers kann diese E-Mail je nach angegebenem Mailprogramm u.U. auch im SPAM-Ordner landen. Wenn im Laufe des Dezembers keine Aufforderung zur Rückmeldung per E-Mail erfolgt, ist das Studierendenwerk München Oberbayern - Abteilung Studieren mit Kind- umgehend zu kontaktieren. Erfolgt keine Rückmeldung innerhalb der in der E-Mail genannten Frist, wird das Kind von der Warteliste gestrichen.

Platzvergabe

Die Platzvergabe erfolgt durch die Leitung der Kinderbetreuungseinrichtung analog des Wartelistenplatzes nach folgenden, mit der LMU vereinbarten Rangstufen:


Stufe 1: Kinder, deren Eltern beide gemäß den Grundvoraussetzungen an der LMU beschäftigt sind oder Kinder, deren personensorgeberechtigter Elternteil alleinerziehend ist. (Als Alleinerziehend können wir Sie nur führen, wenn Sie ein sogenanntes Negativ-Attest des Jugendamts vorlegen.)

Stufe 2: Kinder, deren einer Elternteil gemäß den Grundvoraussetzungen an der LMU beschäftigt ist und deren zweiter Elternteil extern berufstätig ist.

Stufe 3: Kinder, deren Eltern die Grundvoraussetzungen erfüllen und nicht den Stufen 1 oder 2 zugeordnet sind.

Bei gleicher Dringlichkeitsstufe haben Kinder den Vorrang,

  • deren Geschwister bereits in der gleichen Einrichtung sind und zum Zeitpunkt des Eintritts noch mindestens 3 Monate bleiben.
  • wenn ein herausragendes dienstliches Interesse besteht, mindestens einen Elternteil als neuen Mitarbeiter der LMU zu gewinnen (Bescheinigung durch den Dekan bzw. das zuständige Dezernat).

Bei gleicher Dringlichkeitsstufe und Rangstufe entscheidet das Anmeldedatum.

Folgende Sachverhalte finden zusätzlich Berücksichtigung bei der Platzvergabe:

  • Aus pädagogischen Gründen obliegt die Letztentscheidung der Aufnahme der Leitung der jeweiligen Kindertageseinrichtung. Um eine pädagogisch sinnvolle Gruppenzusammensetzung zu gewährleisten erfolgt dies nach folgenden Kriterien:
    1. Geschlecht des Kindes
    2. Alter des Kindes
    3. Sonstige pädagogische Gründe

 

Kosten der Betreuung

Die aktuellen Betreuungsgebühren in unseren Kindertagesstätten richten sich nach den gebuchten Stunden. Genaue Informationen entnehmen Sie bitte der aktuellen Gebührenordnung.

Die Kosten der stundenweise Betreuung finden Sie hier.