Studierende und Studienbewerber aus EU- und EFTA-Staaten

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Für Studierende und Studienbewerber aus den EU-, den EFTA- sowie einer Reihe weiterer Staaten, mit denen die Bundesrepublik abweichende Regelungen vereinbart hat, gilt keine Visumspflicht. Sollten Sie sich unsicher sein, ob Ihr Heimatland eine entsprechende Vereinbarung mit der Bundesrepublik Deutschland getroffen hat, sollten Sie sich sicherheitshalber beim Auswärtigen Amt der Bundesrepublik Deutschland erkundigen.

Eine Infoseite der Stadt München zu diesem Thema finden Sie hier.