Eine Krankenversicherung zu haben ist für alle Personen in Deutschland Pflicht. Bis zum Ende des 25. Lebensjahrs haben Studierende jedoch die Möglichkeit, in der gesetzlichen Krankenversicherung ihrer Eltern beitragsfrei familienversichert zu sein. Eine weitere beitragsfreie Versicherungschance besteht über den Ehepartner/die Ehepartnerin.

Studierende haben zudem danach die Möglichkeit, sich bei ihrer Krankenkasse über einen Tarif für Studierende versichern zu lassen. Aber aufgepasst: Die studentische Krankenversicherung gilt nicht unbegrenzt, sie endet in der Regel mit dem 30. Geburtstag. Werden Sie während eines laufenden Semesters 30 Jahre alt, verlängert sich die Versicherung bis zum offiziellen Semesterende.

Nach Ablauf der studentischen Krankenversicherung bleiben Sie bei Ihrer Krankenkasse automatisch freiwillig versichert, jedoch zu einem teureren Tarif. Ist also absehbar, dass Sie die Altersgrenze demnächst erreichen, Sie aber noch nicht mit dem Studium fertig sind, sollten Sie sich unbedingt vorher mit ihrer Kasse in Verbindung setzen und besprechen, welche Möglichkeiten es für Sie gibt und welche Kosten auf Sie zukommen.


Ausnahmegründe

Es gibt Ausnahmen, die es ermöglichen, auch mit über 30 Jahren in der studentischen Krankenversicherung bleiben zu dürfen:

  • Bufdi, FSJ oder Wehrdienst wurden absolviert

  • Geburt eines Kindes bzw. Kindererziehung

  • Studium über den 2. Bildungsweg

  • Erkrankung und/oder Behinderung liegt vor

  • Pflege eines Familienangehörigen

  • Mitarbeit in einem Hochschulgremium

Da die Bedingungen bei jedem Fall anders sein können ist es unbedingt nötig, sich direkt bei seiner Krankenkasse zu informieren!

 

Erste Fragen klären

Wenn Sie Fragen zu diesem Thema haben, können Sie sich gerne an unsere Allgemeine und Soziale Beratung wenden (in München sowie in den Außenstellen in Rosenheim und Freising).

Kontakt Allgemeine und Soziale Beratung des Studierendenwerks München Oberbayern:

www.stwm.de/beratungsnetzwerk/allgemeine-und-soziale-beratung

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