Miete, Wartezeit, Wohnformen

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Miete, Betriebskosten und Wartezeiten

Die Miete (Grundmiete und Betriebskosten) ist eine reine Kostenmiete, mit der alle Aufwendungen abgedeckt werden müssen. Zuschüsse zum laufenden Betrieb der Wohnanlage werden nicht gewährt. Die Miete wird monatlich per Lastschriftverfahren von einem vom Mieter/der Mieterin zu benennenden Konto abgebucht. Die Betriebskosten werden in Höhe der voraussichtlichen Kosten als monatliche Vorauszahlung mit der Miete abgebucht und nach Ablauf der Rechnungsperiode abgerechnet.

Die aktuellen Mieten sowie die Wartezeiten der Wohnanlagen finden Sie hier.

Wartezeiten

Die Wartezeit beginnt mit dem Tag Ihrer Bewerbung.

Die angegebenen Wartezeiten beruhen auf Durchschnittswerten und sind daher als ungefährer Richtwert zu verstehen. Die Wartezeiten können sich im Laufe der Zeit verändern (also gegebenenfalls auch verlängern), daher empfehlen wir Ihnen, sich regelmäßig über die aktuellen Wartezeiten zu informieren.

Wohnformen

Beachten Sie bitte, dass es unterschiedliche Wohnformen in unseren Wohnanlagen gibt. Nicht alle Wohnformen stehen in allen Wohnanlagen zur Verfügung. Bevor Sie sich online bewerben, informieren Sie sich bitte auf der Seite der Wohnanlagen oder der Warteliste über die angebotenen Wohnformen.

Die Wohnformen sind:

  • Einzelzimmer (Dusche, Toilette und Küche werden in der Wohngruppe geteilt)
  • Teilapartment (eigene Dusche und Toilette, die Küche wird in der Wohngruppe geteilt)
  • Doublette (Einzelzimmer in einer WG, wobei sich zwei Personen ein Bad teilen. Die Küche wird von der gesamten WG-Bewohnerschaft geteilt.)
  • Einzelapartment (eigene Dusche und Toilette, eigene Küchenzeile)
  • Wohnung (großes Apartment oder 2-3 Zimmer-Wohnung) nur für Paare mit Kind (beide immatrikuliert)  
  • Alleinerziehenden-Apartment (1,5 Zimmer als Apartment oder in 2er WG)
  • Behindertengerechtes Apartment/Zimmer (Apartment/Einzelzimmer in WG mit entsprechender Ausstattung)

Parkplätze

Das Studierendenwerk München Oberbayern vermietet in einigen Wohnanlagen Parkplätze. Für studierende Bewohner/-innen kostet ein Parkplatz zwischen 6 und 35 Euro, für Fremdmieter/-innen liegen die Preise zwischen 15 und 80 Euro. Die Standorte der Stellplätze und die jeweils zuständige Verwaltungsstelle finden Sie hier.

Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG)

Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) – seit 01.04.2016 in Kraft

Informationspflichten, die die Unternehmer treffen, sind erst zum 01.02.2017 (§§ 36, 37 VSBG) in Kraft getreten

Wir sind zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) weder bereit noch verpflichtet.

Das Verbraucherstreitbeilegungsgesetz fordert jedoch, dass wir Sie trotzdem auf eine für Sie zuständige Verbraucherschlichtungsstelle hinweisen:

Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e. V.
Straßburger Str. 8
77694 Kehl

www.verbraucher-schlichter.de

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