Wie kann ich mein Kind anmelden?

Das Studentenwerk führt eine Warteliste mit Anmeldungen für alle Einrichtungen. Sobald Ihr Kind aufgenommen werden kann, setzen wir uns mit Ihnen in Verbindung. Für die Vertragsunterzeichnung benötigen Sie dann eine Kopie der Geburtsurkunde des Kindes und – falls schon vorhanden – Ihre Immatrikulationsbescheinigung einer vom Studentenwerk München betreuten Hochschule.

Anmelden können Sie sich persönlich in unserer Beratungsstelle Studieren mit Kind und gerne auch über unser Online-Formular. Für die Kinderkrippe „Studentenflöhe“ in Rosenheim können Sie sich persönlich bei der Leitung anmelden.

Häufig gestellte Fragen zur Anmeldung

Wer kann einen Platz in einer unserer Kinderkrippen erhalten?

Prinzipiell ist dies möglich für Kinder von Studierenden einer vom Studentenwerk München betreuten Hochschule und gegebenenfalls von Angestellten der LMU oder TUM.

Kann ich mein Kind auf die  Warteliste für die Kinderkrippen/Kindergärten anmelden, wenn ich noch nicht immatrikuliert bin?

Ja, aber wenn es zur Vertragsunterzeichnung kommt, brauchen Sie eine aktuelle Studienbescheinigung bzw. müssen diese nach kurzer Zeit vorweisen. Bei der Anmeldung müssen Sie schon angeben, an welcher Hochschule Sie voraussichtlich studieren und welches Studium Sie anstreben.

Wie lange muss ich auf einen Platz in einer Einrichtung warten?

Die Wartezeiten unterscheiden sich von Einrichtung zu Einrichtung, betragen jedoch in der Regel mindestens ein Jahr.

Ist es strategisch besser, sich nur für eine Einrichtung vorzumerken?

Nein. Wenn Sie sich nur für eine Einrichtung anmelden, werden Sie auch nur bei der Belegung dieser einen Einrichtung berücksichtigt. Ihre Chancen, einen Platz in dieser Einrichtung zu erhalten, erhöhen sich dadurch nicht.

Hat es Nachteile, sich bei mehreren Einrichtungen auf die Warteliste setzen zu lassen?

Nein. Dies erhöht lediglich Ihre Chancen auf einen Platz, da Sie bei der Belegung aller Einrichtungen berücksichtigt werden, die Sie angekreuzt haben. Wenn Sie sich nur für eine Einrichtung entscheiden, bleibt ihre Bewerbung bei der Belegung der anderen Einrichtungen unberücksichtigt.

Sie haben sich angemeldet und noch nichts gehört?

Sie hören nur etwas von uns, wenn die Einrichtungen Plätze zu vergeben haben und Ihr Kind für einen Platz in Frage kommt. Wenn Sie jedoch sehr beunruhigt sind und sich fragen, ob Ihre Anmeldung wirklich angekommen ist, können Sie gerne in unserer Beratungsstelle Studieren mit Kind nachfragen. 

In welchem Abstand muss ich mich rückmelden, damit mein Antrag auf einen Platz bestehen bleibt?

Sie bleiben so lange auf der Warteliste, bis wir Ihnen einen Platz vermitteln können beziehungsweise bis Ihr Kind drei Jahre alt geworden ist.

Wenn ich einen Platz in einer Einrichtung angenommen habe, bleibe ich dann auf der Warteliste der anderen Einrichtungen?

Nein, sobald Sie einen Betreuungsvertrag unterzeichnet haben, wird Ihre Anmeldung aus der Warteliste genommen. Bedenken Sie bitte, dass jeder Krippenwechsel für Ihr Kind eine große Belastung ist.

Sie finden keine Telefonnummern für die Kinderkrippen? Wann können Sie sich die Krippe anschauen?

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass Sie nicht einfach in unseren Einrichtungen vorbeischauen können. Dies würde den pädagogischen Alltag sehr stören. Bitte rufen Sie auch nicht bei den jeweiligen Leiterinnen an. Wenn Sie Fragen haben, können Sie diese gerne und jederzeit an unsere Beratungsstelle Studieren mit Kind richten. Fotos sowie detaillierte Informationen zu jeder unserer Krippen haben wir in der Rubrik Unsere Einrichtungen für Sie zusammengestellt. Und wir versichern Ihnen: Wenn ein Platz frei wird, haben Sie immer noch die Möglichkeit, sich die betreffende Einrichtung in aller Ruhe persönlich anzusehen, mit unseren Fachkräften zu sprechen und sich zu entscheiden.