Auf dieser Seite finden Sie wichtige, aktuelle Hinweise für junge Eltern. Sie betreffen folgende Themen:
Befreiung von der Studienbeitragspflicht
Als Nachweise sind vorzulegen:
- die Bescheinigung der zuständigen Meldebehörde in Form einer so genannten "Haushaltsbescheinigung" im Original;
- ein Auszug aus dem Familienbuch in beglaubigter Abschrift oder die Geburtsurkunde im Original oder die Adoptionsurkunde in beglaubigter Abschrift oder der Pflegekindnachweis im Original und
- der Feststellungsbescheid samt aller etwaigen Änderungsbescheide des zuständigen Versorgungsamtes über den Grad der Behinderung in einfacher Kopie.
Die nötigen Antragsformulare und weitere Informationen finden auf der Internetseite Ihrer Hochschule, z.B. bei der LMU bzw. der TUM.
Neue Regelungen für BAföG-Empfänger
Das neue BAföG verbessert die finanzielle Situation von Studierenden mit Kind: Ab sofort werden BAföG-berechtigte Studierende durch einen Kinderbetreuungszuschlag stärker unterstützt. Auszubildende, die mit mindestens einem eigenen Kind, das das zehnte Lebensjahr noch nicht vollendet hat, in einem Haushalt leben, erhalten rückwirkend ab Dezember 2007 zusätzliche 113 Euro für das erste und 85 Euro für jedes weitere dieser Kinder. Anträge erhalten Sie an der Pforte im Studentenhaus oder beim Bundesbildungsministerium. Unter www.das-neue-bafoeg.de finden Sie weitere Informationen zum Kinderbetreuungszuschlag. Ihren Antrag auf Gewährung des Kinderbetreuungszuschlags müssen Sie spätestens am letzten Tag des laufenden Bewilligungszeitraumes beim Studentenwerk abgeben - am besten tun Sie dies aber so bald wie möglich!
Prüfungen auch während des Mutterschutzes
Studierende mit Kind können auch während einer Beurlaubung aufgrund von Mutterschutz oder Elternzeit Scheine und Prüfungsleistungen erbringen. Dabei laufen weder die Prüfungsfristen weiter noch werden die Fachsemester weitergezählt. Studierende mit Kind können auf diese Weise ihr Studium in Teilzeit weiterführen. Bei einer Beurlaubung aus anderen Gründen besteht diese Möglichkeit nicht.
Zu beachten ist allerdings, dass während einer Beurlaubung kein BAföG gezahlt wird. Während Mutterschutz und Elternzeit besteht aber Anspruch auf Elterngeld (wenn das Kind/die Kinder ab 1.1.07 geboren ist/sind). Eltern, deren Kind/Kinder bis zum 31.12.06 geboren ist/sind, haben Anspruch auf Bundes- bzw. Landeserziehungsgeld.
Links für junge Eltern
Info-Broschüre Studieren mit Kind
In dieser Broschüre haben wir die wichtigsten Informationen zum Thema Studieren mit Kind für Sie zusammengestellt.
Auch dieses im Oktober 2008 online gegangene Internetportal möchten wir Ihnen empfehlen. Das nicht-kommerzielle Online-Netzwerk bietet neben einem breiten Überblick über Angebote für Familien in München auch ein Diskussionsforum zur Kontaktsuche und zum Erfahrungsaustausch.
Beratungsstelle für Schwangere und Studierende an der LMU
Die Zentrale Studienberatung der Ludwig-Maximilians-Universität München bietet eine Beratungsstelle rund um das Thema "Studieren mit Kind an der LMU München". Alle Informationen können Sie auch einem Leitfaden (verfügbar als PDF) entnehmen.
Infobroschüren der Arbeitsagentur
Viele nützliche Infos für junge Eltern enthalten auch die Broschüren der Arbeitsagentur. Ans Herz legen möchten wir Ihnen hier insbesondere folgende Materialien:
Staatlich anerkannte Beratungsstellen für Schwangerschaftsfragen
Auf der Website www.schwanger-in-bayern.de finden Sie wertvolle Hinweise und Kontakte zu allen staatlich anerkannten Beratungsstellen für Schwangerschaftsfragen in und um München sowie eine Online-Beratungsstelle. Alle staatlich anerkannten Beratungsstellen bieten u.a. die gesetzlich vorgeschriebene Beratung im Schwangerschaftskonflikt nach § 218 Strafgesetzbuch an, vermitteln finanzielle Hilfen der Landesstiftung und bieten die gesetzlich verankerte psychosoziale Beratung an.
