Studentenwerksbeitrag

Jeder Studierende, der an einer von einem Studentenwerk in Bayern betreuten Hochschule eingeschrieben ist, muss pro Semester einen Beitrag in Höhe von 42 Euro an das Studentenwerk entrichten. Dieser Grundbeitrag der Studierenden wird von der Hochschule erhoben und muss vor der Immatrikulation entrichtet sein.

Die Grundbeiträge gehen zurück auf die Idee der Solidargemeinschaft, aus der die Studentenwerke entstanden sind. Beim Studentenwerk München machen sie etwa zehn Prozent der Erträge aus. Sie sind wichtiger Bestandteil der Finanzierung von Angeboten, für die das Studentenwerk keine Zuschüsse erhält (wie zum Beispiel das Beratungsnetzwerk oder das Kulturbüro) beziehungsweise die das Studentenwerk mit Eigenmitteln mitfinanzieren muss (wie zum Beispiel den Eigenanteil beim Wohnheimbau oder der Defizitausgleich im Bereich Mensen).

Den Grundbeitrag müssen die Studierenden in jedem Fall entrichten, unabhängig davon, ob und in welchem Umfang sie die Leistungen des Studentenwerks beanspruchen (vgl. Grundbeitragssatzung des Studentenwerks).

Für das Inkasso des Studentenwerksbeitrags sind die Hochschulen zuständig, die den Beitrag vor beziehungsweise mit der Immatrikulation erheben und diesen an das Studentenwerk weiterleiten. Bei Reklamationen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte unbedingt an das Immatrikulationsamt oder die Studentenkanzlei Ihrer Hochschule.

Die Kontoverbindungen für die Semesterbeiträge sind von Hochschule zu Hochschule unterschiedlich. Die Kontoverbindung lautet für

Studierende der LMU

Universität München Zahlstelle
Bayerische Landesbank München
BLZ 700 500 00
Kto. Nr. 370 1190 315
BIC: BYLADEMM
IBAN: DE54700500003701190315

Studierende der TUM

Bayerische Landesbank München
BLZ 700 500 00
Kto. Nr. 390 1190 315

Falls Sie an einer anderen Hochschule studieren, erfragen Sie bitte die Kontoverbindung in Ihrer Studentenkanzlei oder im Immatrikulationsamt.