Eigenes Vermögen wird kontrolliert

Auf Veranlassung der Aufsichtsbehörden haben die Ämter für Ausbildungsförderung für alle Förderungsbezieher einen Datenabgleich mit dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) durchzuführen.

Ergibt ein Vergleich der dort gespeicherten Zinseinnahmen des Auszubildenden mit den beim Amt für Ausbildungsförderung angegebenen Vermögenswerten Differenzen, sind Ermittlungen einzuleiten und ggf. in Rückforderungsverfahren für abgelaufene Zeiträume und Bußgeld- oder (in gravierenden Fällen) Strafverfahren wegen des Mißbrauchs von Sozialleistungen unausweichlich.

Bitte geben Sie daher zur Vermeidung solcher Konsequenzen in jedem Antrag Ihre Vermögenswerte vollständig und richtig an und informieren Sie sich im Zweifel bei Ihrem Amt für Ausbildungsförderung.