Zuständigkeit
Das Studentenwerk München ist für den Vollzug des BAföGs an nahezu allen Hochschulen in Oberbayern zuständig. Nicht betreut werden nur die Hochschulstandorte Ingolstadt, Eichstätt und Triesdorf.
Die Adressen der anderen Ämter finden Sie hier: www.das-neue-bafoeg.de
Wo erhalte ich Antragsformulare?
Die Antragsformulare können Sie gleich online ausfüllen:
Zudem erhalten Sie die Formblätter entweder:
- im Internet als Download von der Seite der Bundesregierung unter www.das-neue-bafoeg.de,
- oder persönlich auf Nachfrage an der Pforte des Studentenhauses
Studentenwerk München, Leopoldstraße 15, 80802 München (U3/U6 Giselastraße).
Folgende Zusatzformulare sind nur beim Studentenwerk München erhältlich (sie dienen der Verfahrenserleichterung):
- Krankenversicherungsbescheinigung
- Bisherige Studienverhältnisse
- Praktikumserklärung
- Änderungsmitteilung
Haben Sie Probleme beim Ausfüllen Ihres Antrags? Die Antworten auf die am häufigsten gestellte Fragen finden Sie in unserer Rubrik FAQ.
Wo muss ich meinen Antrag stellen?
Bei der ersten Antragstellung empfehlen wir Ihnen, zunächst die BAföG-Beratung zu nutzen. Für alle weiteren Anträge können Sie sich an Ihren/Ihre Sachbearbeiter/in wenden. Wer für Sie zuständig ist, erfahren Sie über unser Online-Tool zur Suche nach Ihrem/Ihrer Sachbearbeiter/in. Ihren Antrag und Ihre Unterlagen können Sie zur Fristwahrung mit der Post senden an:
Studentenwerk München
Amt für Ausbildungsförderung
Leopoldstraße 15
80802 München
Alternativ können Sie Ihre Unterlagen auch in unseren Zweigstellen in Freising oder Rosenheim abgeben:
Zweigstelle Rosenheim
Hochschulstr. 1
Zimmer 124, Haus B
83024 Rosenheim
Zweigstelle Weihenstephan
Altes Akademiegebäude
85354 Freising
Ein Antrag per E-Mail ist unwirksam!
Bitte senden Sie uns keine Original-Urkunden, wenn wir Sie nicht darum bitten, da in der Regel alle Belege einen Poststempel erhalten.
